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News zu Bauen

29. März 2010 | Richard Krug | Bauen

Recht auf eine offizielle Bauabnahme

Recht auf offizielle Bauabnahme Ein Bauherr sollte die Möglichkeit haben, seinen Bau offiziell abnehmen zu lassen. Die offizielle Bauabnahme gehöre, laut dem Verband Privater Bauherren (VPB), neben der Unterzeichnung des Vertrages zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Weiterhin warnt der Verband vor unwirksamen Klauseln zur Bauabnahme in Bauverträgen.

Immer wieder verwenden Anbieter für Schlüsselfertige Häuser Formulierungen wie "Sollte der Bauherr vor der gemeinsamen Begehung in das Haus einziehen, so gilt das Bauvorhaben als von ihm abgenommen". Doch solche Klauseln sind unwirksam.

Die Gewährleistungfrist beginnt mit dem Tag der offiziellen Bauabnahme und ab diesem Zeitpunkt müssten Bauherren dem Bauunternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Daher müssen Bauherren ihr Haus dann selbst gegen Brand, Wasser- und Sturmschäden versichern.


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