Winterschäden an Rohbauten
Durch den langen und harten Winter, sind viele Rohbauten von Winterschäden betroffen. Doch wer haftet dafür und wer hätte das Bauwerk vor solchen Winterschäden schützen müssen? Weiterhin stellt sich hier die Frage, wer denn eigentlich für die Bauverzörgerung aufkommt.
Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht des deutschen Anwaltsverein weist hier darauf hin, dass sich die Zuständigkeit aus dem Vertrag, den der Auftraggeber und die Baufirma miteinander geschlossen haben, ergibt. Der Auftragsnehmer ist für Schutz und Schäden auf der Baustelle verantwortlich, wenn bei Vertragsabschluss davon ausgegangen werden konnte, dass das Winterwetter Winterschäden am Bau verursacht. Zwar ist in vielen Verträgen nichts Spezielles über die Verantwortung der Baufirma vereinbart, dennoch wird auf die VOB/B verwiesen. In diesem Vertragsmuster wird die grundsätzliche Verantwortung des Auftragsnehmers für den Schutz der ihm überlassenen Materialien und die von ihm bereits erbrachten Bauleistungen geregelt.
Der Bauherr hat Anspruch auf Schadensersatz, wenn Die Baufirma nicht ihren Baubereich sowie alle damit verbundenen Leistungen und Materialien vor Winterschäden, bis zur Abnahme des Gebäudes durch den Bauherren, schützt.
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