Eigentümergemeinschaft muss einem Wohnen ohne Barrieren zustimmen
Ein Wohnen ohne Barrieren setzt einen freien Zugang zur Wohnung, zur Wohnanlage und zu allen gemeinschaftlichen Einrichtungen voraus. Ältere und behinderte Mieter und Wohnungseigentümer haben hierzulande einen Anspruch auf ein Wohnen ohne Barrieren. Die übrigen Eigentümer einer Eigentümer- gemeinschaft müssen die baulichen Veränderungen wie einen benötigten Handlauf im Flur, eine neue Rampe im Eingangsbereich oder einem praktischen Treppenlift dulden. Allerdings müssen die Bewohner, die sich diesen Umbau wünschen, die Kosten selbst tragen. Das teilte der Verbraucherschutzverein - wohnen im eigentum - mit.
Da die Gemeinschaft darüber entscheidet, wie die Maßnahmen umzusetzen sind, sollten die Maßnahmen zum Wohnen ohne Barrieren in der Eigentümerversammlung trotz des Duldungsanspruches beantragt und beschlossen werden. Lehnen die Eigentümer hier wiederum ein Wohnen ohne Barrieren ab, können die Betroffenen ihr Recht einklagen.
Besser ist es allerdings, im Vorfeld Überzeugungsarbeit zu leisten, erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins. Eigentümer sollten Ihrer Meinung nach nicht warten, bis einzelne Bewohner ein Wohnen ohne Barrieren benötigten oder fordern. Stehen Modernisierungen an, können Stolperfallen wie Stufen oder schlechte Beleuchtungen oft kostengünstig mit beseitigt werden», betont sie. Einen KfW-Zuschuss für einen altersgerechten Umbau gibt es bereits seit April 2010.
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