E wie Einliegerwohnung

Eine Einliegerwohnung wird als zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim, die im Gegensatz zu der Hauptwohnung eine untergeordnete Bedeutung hat, bezeichnet. Eine Einliegerwohnung muss nicht gegenüber der Hauptwohnung abgeschlossen sein aber sie muss selbstständig vermietbar sein. Verfügt die Wohnung aber außerdem über sanitäre Anlagen und eine feste Kochmöglichkeit, dann gilt das Gebäude im Steuerrecht als Zweifamilienhaus. Die Einliegerwohnungen dienten früher ursprünglich zur Vermietung an die auf Bauernhöfen beschäftigten Landarbeiter, die früher als Einlieger bezeichnet wurden. Um den Wohnungsmangel nach dem Zweiten Weltkrieg zu beheben, war in Deutschland durch das 1. Wohnungsbaugesetz der Einbau von Einliegerwohnungen in neue Einfamilienhäuser vorgeschrieben.
Heutzutage erfreuen sich Häuser mit separater Einliegerwohnung großer Beliebtheit, denn eine zusätzliche Wohnung im Eigenheim bringt eine positive Effizienz.
Entweder kann die Einliegerwohnung vermietet werden wodurch man zusätzlich Einnahmen generieren kann oder aber sie wird selbst als Wohnung genutzt. Räumlich gibt es natürlich viele Möglichkeiten die Einliegerwohnung in das Haus einzuplanen. Eine besondere Form der Nutzung ist die Vermietung einer Einliegerwohnung als Ferienwohnung. Als Ferienwohnung müsste die Einliegerwohnung möbiliert und mit den von Urlaubsgästen üblicherweise erwarteten Gegenständen ausgestattet sein. Besonders in Touristengebieten lässt sich mit der Vermietung der Einliegerwohnung als Ferienwohnung eine höhere Rendite als mit einer Nutzung als reguläre Mietwohnung erwirtschaften.
Wie sieht es mit der Kündigungsfrist bei einer Einliegerwohnung aus? Für Einliegerwohnungen gelten teilweise besondere gesetzliche Vorschriften vor allem für den Kündigungsschutz.
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