H wie Hausordnung
Den Spruch, "Halten Sie sich an die Hausordnung", hört man oft. Doch weiß man auch wozu eine Hausordnung überhaupt nütze ist. Nein? Dann ist hier eine kurze und relevante Er- läuterung dazu.
Allgemein gesehen gehört zu einem Mietvertrag auch eine Hausordnung. Diese soll das Zusammenleben sämtlicher Bewohner eines Hauses gewährleisten. Die Hausordnung ist Verhaltensmaßstab und schützt die im Objekt lebenden Mietparteien vor gegenseitiger Belästigung und konkretisiert die allgemeine Verantwortung des Mieters über die Mietsache. In einer Hausordnung dürfen keine Paragrafen enthalten sein die den allgemein gültigen Gesetzen widersprechen. Auch darf eine Hausordnung vom Vermieter nicht einseitig geändert werden. Dies erfordert die Einverständnis aller Mieter.
Gehört eine Hausordnung dagegen nicht von Anfang an zum Mietvertrag, dann kann der Vermieter auch einseitig die Hausordnung aufstellen. Die hier getroffenen Regelungen sind jedoch nur soweit zulässig, als wie sie das Zusammenleben der Mieter im Haus gewährleisten, zum Beispiel die Benutzungs-zeiten für Gemeinschaftsräume festlegen oder eine Einteilung für die Treppenhausreinigung vornehmen. In einer solchen Hausordnung dürfen aber keine zusätzlichen, im Mietvertrag nicht genannten Pflichten für die Mieter entstehen. Wenn im Mietvertrag nichts davon steht, dass der Mieter das Treppen- haus reinigen muss, kann eine solche Regelung nicht in einer nachträglich vom Vermieter erlassenen Hausordnung gegen den Willen des Mieters beschlossen werden.
Verstößt man gegen die Hausordnung kann eine Abmahnung in leichteren Fällen sowie eine Kündigung in schweren Fällen folgen oder sogar ein Hausverbot. In der Hausordnung haben all- gemeine mietvertragliche Verpflichtungen nichts zu suchen. In Hausordnungen von Mehrfamilienhäusern sind meist Regelungen enthalten, wozu die Bewohner zur regelmäßigen Reinigung des Treppenhauses und anderer gemeinsam genutzter Flächen verpflichtet sind. Jedoch wenn zunehmend der Einsatz bezahlter Hausmeister oder Reinigungsdienste, die Wohnungsnutzer vermehrt von den Reinigungspflichten entbindet, erhöht das selbstverständlich die von den Mietparteien zu zahlenden Betriebskosten.
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