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23. Juni 2010 | myImmo | Immobilien ABC

W wie Wohngeld

W wie WohngeldWohngeld ist kein Staatsalmosen sondern auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Trotzdem sind vielen Bürgern die Zusammenhänge des Wohngeldes nicht klar und manch einer scheut sich vor den Gang zum Amt. Im weiteren folgt eine kleine Zusammenfassung zum Thema Wohngeld.

Wohngeld ist eine Unterstützung des Staates für Bürger, die einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Das Wohngeld wird zur wirtschaft- lichen Sicherung als Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt. Die gesetzlichen Regelungen zur Gewährung des Wohngeldes werden im Wohngeldgesetz und Sozialgesetzbuch festgehalten. Um das Wohngeld zu beantragen, muss bei der Wohngeldstelle ein Antrag ausgefüllt und eingereicht werden. Die Gewährung des Wohngeldes gilt ab dem 01. des Monats der Antragstellung. Hierbei ist besonders das Datum des Antrages entscheidend für den Bewilligungszeitraum. Diese Bewilligung gilt dann zunächst erstmals für 1 Jahr. Vor dem Ablauf der 12 Monate sollte ein neuer Antrag eingereicht werden.

Nicht antragsberechtigt sind alleinstehende Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende. Weiterhin ist ein Haushalt, in dem ausschließlich Personen leben, die Leistungen nach dem BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch beziehen, nicht antragsberechtigt. Ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld hat, wer die Einkommens- grenze überschreitet oder wenn der errechnete Wohngeldbetrag unter 10 Euro liegt, wer vorübergehend von seinem eigentlichen Wohnort abwesend ist, zum Beispiel während der Ausbildung oder des Studiums in einer anderen Gemeinde lebt und wer nicht Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist, wer also beispielsweise in einem Hotel oder einer sonstigen Herberge lebt.

Für einen Antrag auf Mietzuschuss, wird der Antrag auf Wohngeld und die Vermieterbescheinigung bzw. der Mietvertrag benötigt. Für einen Antrag auf Lastenzuschuss, wird der Antrag auf Wohngeld; die Anlage zum Antrag zur Ermittlung der Belastung; die Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln; die Anlage zur Ermittlung der Wohnfläche und der Grundsteuerbescheid- Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen; der Eigentumsnachweis; der Grundbuchauszug; der Kaufvertrag und zu guter Letzt der Bescheid über die Eigenheimzulage benötigt.


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Tags: Wohngeld
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