Nachsendeantrag bei Umzug
Aus einem Amtsgerichtsurteil geht hervor, dass Mieter in der Pflicht stehen, einen Nachsendeantrag bei Umzug auch bei privaten Zustell-diensten zu stellen, die mindestens im bisherigen Wohnumfeld etabliert sind.
Eine Vermieterin hatte zum Jahresende 2008 die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr über einen privaten Zustelldienst an einen ehemaligen Mieter geschickt. Da aber jedoch kein Nachsendeauftrag vorlag, weil von der Mieterin kein Nachsendantrag gestellt wurde, kam die Nebenkosten-abrechnung erst im Jahr 2009 an und war demzufolge ungültig.
Jedoch gaben die Richter der Vermieterin Recht, weil die Schuld hier bei der ehemaligen Mieterin lag, die keinen Nachsendeantrag gestellt hatte. Die Vermieterin hat folglich die Verspätung der Nebenkostenabrechnung nicht verschuldet.
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