Steuern sparen mit Einliegerwohnung
Bauherren sollten sich überlegen, ob Sie nicht eine Einliegerwohnung in Ihrem Neubau mit einplanen möchten, denn die Mieteinnahmen einer Einliegerwohnung können eine willkommene Hilfe während der Finanzierungsphase sein. Die BHW-Bausparkasse informiert, dass durch eine Einliegerwohnung verlockende Steuervergünstigungen gesichert werden können aber ebenso können auch Schuldzinsen und Unterhaltungskosten für die Wohnung geltend gemacht werden, wie zum Beispiel Abschreibungen für einen vermieteten Gebäudeteil. Eine Einliegerwohnung kann an Familienmitglieder vermietet werden und für die Absicherung im Alter genutzt werden. Die Mieteinnahmen können die Rente aufbessern und bietet zudem Familienmitgliedern die Möglichkeit zusammen zu wohnen.
Jedoch müssen die formalen Anforderungen genaustens eingehalten werden, äußert BHW-Expertin Isabell Gusinde. Eine Einliegerwohnung sollte klar vom übrigen Haus getrennt sein und über einen separaten Eingang verfügen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie müssen den unterschiedlichen Gebäudeteilen zuzuordnen sein. Dafür müssen die Kosten aber über separate Bankkonten abgerechnet werden damit das Finanzamt alle Einnahmen und Ausgaben dem vermieteten Gebäudeteil zuordnen kann.
Außerdem kann für das Haus, wenn die KfW-Förderstandards für energieeffizientes Bauen erfüllt werden, ein zinsvergünstigtes Darlehen von bis zu 50.000 Euro in Anspruch genommen werden und das für jede Wohneinheit. Hierbei ist jedoch eine Förderung nach Wohn-Riester für ein Haus mit einer Einliegerwohnung nicht zulässig. Das staatlich geförderte Riester-Kapital darf nur für die Finanzierung einer komplett eigengenutzten Immobilie verwendet werden.
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