Dämmung des Dachgeschosses hilft vor Überhitzung

Eine gute und ordentliche Dämmung in Dachgeschosswohnungen schützt am effizientesten gegen Überhitzung. Frank Menzer, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen erklärt, dass die Materialien dabei mit hoher Wärmespeicherkapazität und hohem Flächengewicht kombiniert werden sollten. Hierbei seien besonders pflanzliche Dämmstoffe wie Holzfaserdämmplatten und Zellulose-Produkte zu empfehlen.
Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein rät, dass wer baut oder bereits viel Geld in seine Immobilie investiert, sollte seine Investitionen vor Baubeginn gut absichern. Bauherren sollten vor Baubeginn eine Bauherren- haftpflichtversicherung abschließen, mit dieser sichern sich die Bauherren vor Schäden, die anderen auf der Baustelle zustoßen, ab.
Ein Wohnen ohne Barrieren setzt einen freien Zugang zur Wohnung, zur Wohnanlage und zu allen gemeinschaftlichen Einrichtungen voraus. Ältere und behinderte Mieter und Wohnungseigentümer haben hierzulande einen Anspruch auf ein Wohnen ohne Barrieren.
Fertighausanbieter dürfen von privaten Bauherren, spätestens acht Wochen vor Baubeginn, eine un- befristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts verlangen. Diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fertighausanbieters ist laut dem BGH wirksam.
Die Verbraucherzentrale in Sachsen informiert über zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse für förderfähiges Wohneigentum.
Vor dem Hausbau treten öfters Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Immobilie auf. Daher sollte rechtzeitig vorher das Kreditinstitut dazu informiert werden. Der Leiter der Abteilung für notleidende Kredite bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Ronny Weigler rät dazu, “Je eher man das offene Gespräch sucht, desto leichter lässt sich eine einvernehmliche und tragbare Lösung finden”.
Durch den langen und harten Winter, sind viele Rohbauten von Winterschäden betroffen. Doch wer haftet dafür und wer hätte das Bauwerk vor solchen Winterschäden schützen müssen? Weiterhin stellt sich hier die Frage, wer denn eigentlich für die Bauverzörgerung aufkommt.
Ein Bauherr sollte die Möglichkeit haben, seinen Bau offiziell abnehmen zu lassen. Die offizielle Bauabnahme gehöre, laut dem Verband Privater Bauherren (VPB), neben der Unterzeichnung des Vertrages zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Weiterhin warnt der Verband vor unwirksamen Klauseln zur Bauabnahme in Bauverträgen.
Das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) informiert über die neuen und verschiedenen Fördermöglichkeiten beim Einbau einer Pelletheizung. Die “Förderfibel 2010″ enthält aktualisierte Fördersätze für die Pelletheizung jedoch haben sich die Förderungen für Pelletöfen und Pelletkessel im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Bauherren sollten Bauverträge zur schlüsselfertigen Erstellung eines Wohnhauses vor Abschluss ausführlich prüfen lassen. Denn sogenannte Baubetreuer und Projektsteuerer buhlen zunehmend auch bei privaten Bauherren um Aufträge. Das Angebot der Bauherren zum schlüsselfertigen Bau eines Wohnhauses klingt vorerst sehr verlockend,