News zu Immobilienrecht
Nach Dauerschnee Zustand des Daches kontrollieren
Experten der DEVK-Versicherung warnen vor Schäden auf Dächern durch eine zu große Schneelast. Nachdem es in den letzten Tagen in ganz Deutschland ausgiebig geschneit hat, sollten Immobilieneigentümer den Zustand ihres Daches überprüfen. Der hohe Schneedruck könnte den Gebäudeteil dauerhaft beschädigen. Die Experten empfehlen, das Dach schnellstmöglich von der Feuerwehr freiräumen zu lassen, falls die Schneelast bereits sehr hoch ist, denn die Meteorologen erwarten in den nächsten Tagen und Wochen erneuten Schneefall.
Die DEVK erinnert weiterhin, dass Schäden durch Schneedruck nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Immobilieneigentümer müssten dafür eine sogenannte Elementarschadendeckung abschließen. Diese greift bei Naturkatastrophen wie Lawinen, Hochwasser und Erdbeben.
Die Experten mahnen Immobilienbesitzer außerdem ihren Verkehrssicherungspflichten im Winter nachzukommen. Ist der Eigentümer verhindert oder gesundheitlich nicht in der Lage, muss er nach Ersatz suchen, so der DEVK-Experte Joachim Conzen. Die Mieter des Wohnhauses können ebenfalls mit der Aufgabe vertraut werden. Dies muss übrigens nicht immer schriftlich geschehen, sondern ist auch als mündliche Absprache gültig. Jede Gemeinde hat Richtlinien, die festschreiben wann und wie gestreut werden muss.
Sollte trotz allen Vorkehrungen jemand vor dem Gebäude ausrutschen und sich verletzten, ist die richtige Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Generell gilt: Wohnt der Immobilieneigentümer selbst mit im Haus oder der Wohnung, bürgt die private Haftpflichtversicherung für eventuelle Schadensersatzansprüche. Ist das Wohneigentum vermietet, zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.