16. Juni 2011 | Bauen
Baumängel am Eigenheim sind ärgerlich und sollten möglichst gleich nach der Entdeckung durch den Bauherren dem zuständigen Handwerksbetrieb mitgeteilt werden.
Dies geschieht durch eine Mängelrüge, in welcher die Fehler aufgelistet werden und man um ihre Beseitigung bittet.
Es besteht eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren, in denen eventuelle Mängel...
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04. April 2011 | Bauen
Bauherren sollten ihr Eigenheim vor der Bauabnahme gemeinsam mit einen Sachverständigen auf Baumängel überprüfen. Dies rät der VPB (Verband Privater Bauherren). Schließlich beginnt mit der Bauabnahme die Gewährleistungsfrist–ab diesem Zeitpunkt müssen Bauherren alle Baumängel nachweisen. Nach Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme gehen alle Gefahren und Risiken auf den...
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15. März 2011 | Bauen
Deutschlands Immobilienbestand besteht zu einem großen Teil aus gebrauchten Immobilien. Bei dem Immobilienkauf stellen diese Objekte allerdings ein großes Risiko dar, da gebrauchte Immobilien gravierende Baumängel aufweisen können. Damit sich Immobilieninteressierte ein Bild über die Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen...
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17. Januar 2011 | Bauen
Der Bauherr hat das Recht, Baumängel innerhalb des Gewährleistungszeitraumes vom Bauunternehmer beseitigen zu lassen. Die Entscheidung darüber, auf welche Art und Weise die Baumängel beseitigt werden sollen, obliegt primär dem Bauunternehmen. Bleibt der Erfolg der Mängelbeseitigung aus oder kann der Bauunternehmer mit seinen Methoden die...
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20. September 2010 | Immobilien Allgemein
Entdeckt der Immobilienkäufer am Haus, an der Wohnung oder am Gemeinschaftseigentum einen Baumangel, welcher vom Immobilienverkäufer verschwiegen wurde, so kann der Immobilienkäufer vom Vertrag unter Umständen augenblicklich zurücktreten.
Mit Hinblick auf ein diesbezügliches Urteil des Bundes-gerichtshofs (AZ: V ZR 147/09) erläutert der Verbraucherschutzverein „Wohnen im Eigentum.“: Die arglistige Täuschung ruiniert...
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01. Oktober 2009 | Immobilienrecht
Der Bundesfinanzhof urteilt, dass die Beseitigung von Baumängeln nicht steuerlich abgerechnet werden kann. Im folgenden Fall hatte ein Steuer-zahler ein altes Gebäude zu Wohnzwecken erworben. Da aber wegen Baumängeln das Dach einzufallen drohte, ließ der Eigentümer Sanierungsarbeiten ausüben. Später machte er dann in seiner Steuer-erklärung die Baumängel als außergewöhnliche Belastung geltend.
Der Staat jedoch verweigerte dies, da er an der Außergewöhnlichkeit dieser...
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