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Verkehrssicherungspflicht im Winter
Die Verkehrssicherungspflicht für Haus- und Wohnungseigentümer im Winter besteht darin, die Gehwege und Zugänge zum Haus schnee- und eisfrei zu halten. Weiterhin weist der Verein “wohnen im eigentum” darauf hin, dass die Entfernung von Eiszapfen an Häusern die direkt an einen Fuß- oder Radweg grenzen, mit zur Verkehrssicherungspflicht der Haus- und Wohnungseigentümer zählen. Allgemein bekannt ist, wenn die Verkehrssicherungspflichtig nicht eingehalten oder gar verletzt wird, dass Schadensersatzansprüche oder Bußgelder geltend gemacht werden können.
Eiszapfen sind bei Nichteinhaltung der Verkehrssicherungspflicht ein Sicherheitsrisiko jedoch können sie dem Haus- und Wohnungseigentümer auch wertvolle Informationen über den Zustand der Immobilie geben. Eiszapfen zeigen, dass ein Dach nicht ausreichend wärmegedämmt ist. Der Bauberater Jan Habermann erklärt, wenn warme Luft von innen nach außen zieht, schmilzt die untere Schneeschicht und dadurch gefriert das ablaufende Wasser an den eiskalten Dachrinnen und Dachkanten. Auf ungenügende Wärmedämmung und Luftdichtigkeit sollte schnell reagiert werden, denn sie können Schäden am Gebäude wie Schimmel oder Feuchteschäden an den Dachbalken, bewirken.