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01. März 2010 | Nora West | Immobilien Allgemein

Vermieter darf sich bei Neuvermietung nur eingeschränkt erkundigen

Neuvermietung Bei einer Neuvermietung, darf sich ein Vermieter bei dem Mieter nur eingeschränkt nach persönlichen Fragen erkundigen. Jedoch machen manche Mieter falsche oder unvollständige Angaben, kann Ihnen später möglicherweise eine fristlose Kündigung der Wohnung drohen.

Rechtsanwalt Thomas Hannemann meint, dass per Gesetz leider nicht geregelt ist, wonach sich Vermieter generell und berechtigterweise erkundigen können. Grundsätzlich kann der Vermieter bei einer Neuvermietung fragen, wie der zukünftige Mieter das Objekt nutzen möchte oder ob sogar eine untergeordnete gewerbliche Teilnutzung geplant ist.

Fragen die für den Vermieter nachvollziehbar und sachbezogen sind, können bei einer Neuvermietung ohne Probleme stellt werden, so Hannemann. Dies wären zum Beispiel Fragen, ob Tiere mit zum Haushalt gehören oder wie viele Leute einziehen wollen. Ebenso kann sich nach dem Arbeitsverhältnis des Bewerbers erkundigt werden oder ob bereits schon eine eidesstattliche Versicherung abgelegt wurde. Eine Einsicht in die Schufa des Bewerbers, muss allerdings vom Bewerber gestattet werden. Bei einer Ablehnung der Schufaeinsicht durch den Vermieter, muss der Mieter damit rechnen die Wohnung nicht zu bekommen.

Da der Vermieter bei einer Neuvermietung auch daran interessiert ist, dass der Mieter seine Miete zahlt, kann er auch Fragen zum Thema Bonität stellen. Ein Nachweis über die pünktliche Zahlung der vergangen Miete ist deshalb zulässig. Jedoch hat hier der Bundesgerichtshof entschieden, das Vermieter nicht verpflichtet sind, eine Mietschuldenfreiheits-bescheinigung auszustellen.

Der Immobilienrechtsexperte äußert weiterhin, dass Fragen zum Thema Kinderplanung nicht gestattet sind, dennoch kann der Vermieter sich danach erkundigen ob bereits Kinder vorhanden sind. Gleichfalls dürfen Fragen einer etwaigen Partei- oder Religionszugehörigkeit für den Vermieter bei einer Neuvermietung nicht interessant sein. Tabu sind auch Fragen wie “Ist Ihr Partner Ausländer”, “Haben Sie eine homosexuelle Beziehung” oder “Haben Sie irgendwelche chronischen oder ansteckenden Krankheiten” und würden ganz klar die Grenze für Fragen zur Neuvermietung überschreiten.